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Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge
Es bestehen in den Jahren 2016 und 2017 keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung; Bezug: § 238, § 240 AO; § 69, § 128 FGO).
(1) Der VII. Senat des BFH hat mit Urteilen vom - VII R 21/21, NWB GAAAJ-33344 (BStBl 2023 II S. 304, Rz. 38 ff.), und vom - VII R 55/20, NWB OAAAJ-36597 (BStBl 2023 II S. 621, Rz. 19 ff.), entschieden, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau gegen die in § 240 Abs. 1 Satz 1 AO festgelegte Höhe des Säumniszuschlags keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Auch der XI. Senat des BFH folgt nunmehr dieser Rechtsprechung. Die früher vom VIII. Senat des BFH im AdV-Verfahren insoweit geäußerten Zweifel ( (AdV), NWB SAAAJ-50110, BFHE 278 S. 36) sind n...