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Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags
(1) Das FA ist nach § 37 Abs. 3 Satz 1 EStG – in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens – berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen. (2) Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an die , NWB GAAAJ-33344, BStBl 2023 II S. 304, und vom - VII R 55/20, NWB OAAAJ-36597, BStBl 2023 II S. 621; Bezug: § 218 Abs. 2, § 240 Abs. 1 Satz 1 AO; § 37 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EStG).
(1) Nach Auffassung des Klägers lässt § 37 Abs. 1 EStG den Erlass eines Vorauszahlungsbescheids jeweils nur für das laufende Jahr, nicht aber für Folgejahre zu. Diese Sichtweise teilte der BFH nicht. Der Gesetzgeber habe sich bewusst für ein Vorauszahlungssystem entschieden, das aus Ve...