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Haftung | Tätigkeit eines Steuerberaters als Treuhandkommanditist einer Fondsgesellschaft
Für die Abgrenzung einer (versicherten) Aufsichtstreuhand von einer (nichtversicherten) geschäftsführenden Treuhand im Rahmen der Tätigkeit eines Steuerberaters als Treuhandkommanditist einer Fondsgesellschaft kommt es entscheidend darauf an, inwieweit dem Steuerberater aufgrund des Treuhandvertrags ein Entscheidungs- und Handlungsspielraum, Mitwirkungsrechte und/oder Ermessen zustehen und sich diese auf das unternehmerische Risiko der Fondsgesellschaft auswirken.
Im Streit um die Inanspruchnahme einer Vermögenshaftpflichtversicherung nach Insolvenz der versicherten Steuerberatungsgesellschaft hat das Gericht entschieden, dass jedenfalls der Versicherungsschutz nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil die Gesellschaft den Verstoß im Bereich eines unternehmerischen Risikos begangen ...