ESRS E1 AR 68.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-9 – Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen

Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und Übergangsrisiken

AR 68.

Derzeit gibt es keine allgemein anerkannte Methode, um zu bewerten oder zu messen, wie sich wesentliche physische Risiken und Übergangsrisiken in der Zukunft auf die Finanzlage, die Ertragslage und die Zahlungsströme des Unternehmens auswirken können. Deshalb muss das Unternehmen bei der Angabe der finanziellen Effekte (gemäß den Absätzen 64, 66 und 67) auf interne Methoden zurückgreifen und in einem erheblichen Ausmaß selbst ermessen, welche Daten und Annahmen erforderlich sind, um erwartete finanzielle Effekte zu quantifizieren.

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ZAAAJ-58281