ESRS E1 3.

Ziel

3.

Dieser Standard deckt Angabepflichten im Zusammenhang mit folgenden Nachhaltigkeitsaspekten ab: „Klimaschutz” und „Anpassung an den Klimawandel”. Darüber hinaus deckt er energiebezogene Aspekte ab, soweit sie für den Klimawandel relevant sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281