ESRS E1 AR 26.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Parameter und Ziele

Angabepflicht E1-4 – Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

AR 26.

Bei der Angabe der nach Absatz 34 Buchstaben d und e erforderlichen Informationen legt das Unternehmen die Informationen für den Zielzeitraum unter Bezugnahme auf einen sektorspezifischen, sofern verfügbar, oder einen sektorübergreifenden Emissionspfad im Einklang mit der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C vor. Zu diesem Zweck berechnet das Unternehmen einen an das 1,5-Grad-Ziel angepassten Referenzwert für die Kategorien der Treibhausgasemissionen Scope 1 und Scope 2 (und gegebenenfalls einen separaten für Scope 3), mit dem seine eigenen THG-Emissionsreduktionsziele oder Zwischenziele innerhalb der jeweiligen Kategorien verglichen werden können.

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ZAAAJ-58281