Anlage A: Anwendungsanforderungen
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht E1-7 – Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate
Leitlinien für die Berechnung
AR 59.
Das Unternehmen schlüsselt die Entnahme von Treibhausgasen, die im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten und innerhalb seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette erfolgt, auf und gibt sie gesondert an. Zu den Aktivitäten zur Entnahme von Treibhausgasen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette gehören diejenigen, die das Unternehmen aktiv unterstützt, z. B. durch ein Kooperationsprojekt mit einem Lieferanten. Von dem Unternehmen wird nicht erwartet, dass es mögliche Entnahmen von Treibhausgasen in seiner vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die ihm nicht bekannt sind, berücksichtigt.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
ZAAAJ-58281