ESRS E1 AR 36.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht E1-5 – Energieverbrauch und Energiemix

Energieintensität auf der Grundlage der Nettoeinnahmen   Leitlinien für die Berechnung

AR 36.

Bei der Zusammenstellung der nach Absatz 40 erforderlichen Informationen über die Energieintensität geht das Unternehmen wie folgt vor:

  1. Es berechnet die Energieintensität anhand der folgenden Formel:

  2. es gibt den Gesamtenergieverbrauch in MWh und die Nettoumsatzerlöse in Währungseinheiten (z. B. Euro) an,

  3. Zähler und Nenner dürfen nur aus dem Anteil am Gesamtendenergieverbrauch (im Zähler) und den Nettoumsatzerlösen (im Nenner) bestehen, die Aktivitäten in klimaintensiven Sektoren zuzuordnen sind. Zähler und Nenner sollten in Bezug auf den Umfang einheitlich sein,

  4. es berechnet den Gesamtenergieverbrauch im Einklang mit der Anforderung nach Absatz 37,

  5. es berechnet die Nettoumsatzerlöse gemäß den für den Abschluss geltenden Rechnungslegungsstandards, d. h. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden oder lokalen Rechnungslegungsanforderungen.

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ZAAAJ-58281