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Beruf | Fortgeltung eines Zulassungsbescheids
Die unveränderte Übertragung eines Arbeitsverhältnisses im Wege einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem alten Arbeitgeber und dem neuen Arbeitgeber steht dem gesetzlichen Übergang des Arbeitsverhältnisses im Fall eines Betriebsübergangs oder einer Verschmelzung im Hinblick auf die Zulassung gleich. Die §§ 46a, 46b BRAO umfassen die Berechtigung, einen Feststellungsbescheid zu erlassen, dass keine wesentliche Änderung der Tätigkeit vorliegt und der Zulassungsbescheid fortgilt.
Dass die Übertragung aufgrund einer dreiseitigen Vereinbarung es den Parteien ermöglicht, zugleich Änderungen des Arbeitsverhältnisses zu vereinbaren, rechtfertigt den Widerruf nicht. Denn eine Vertragsänderung allein genügt nicht, um die Zulassung zu widerrufen. Vielmehr kommt – wenn es sic...