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Beratung und Aufklärung des Mandanten vor und im Rechtsmittelverfahren
Die Tätigkeit des steuerlichen Beraters im Rechtsmittelverfahren, d. h. dem Verfahren vor dem Finanzgericht, unterliegt besonderen Herausforderungen. Der Beitrag gibt einen Überblick über wichtige Punkte in der Beratung und zur notwendigen Aufklärung und zeigt gängige Fehlerquellen vor und während eines Prozesses auf.
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Interessengerechte Vertretung des Mandanten
[i]Hinweis- und WarnpflichtenIm Rahmen des Steuerberatungsvertrags ist der Berater verpflichtet, je nach Umfang des Auftrags die Beratung aller steuerlichen Interessen des Mandanten wahrzunehmen. Zumindest im Rahmen der sog. Nebenpflichten sind dabei auch außerhalb des eigentlichen Mandats liegende Hinweis- und Warnpflichten zu beachten. Die Aufklärung und Beratung des Mandanten muss an verschiedene Verfahrensstadien angepasst werden.
[i]Ist das Rechtsmittel zweckmäßig?Hierbei ist immer die Zweckmäßigkeit eines Rechtsmittels in den Blick zu nehmen. Wegen des Aufwands und der Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens ist zwingend eine „Kosten-Nutzen“-Analyse durchzuführen.
Aufgaben des Beraters im Vorfeld einer Klage
[i]Pflicht zur SachverhaltsaufklärungVor Erhebung einer Klage muss der Berater den Sachverhalt umfassend aufklären. Was sich selbstverstän...