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Anpassung von Betriebsgrößenklassen bei der Bilanzierung und Rechnungslegung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 274Im Eckpunktepapier für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde am u. a. von der Bundesregierung beschlossen, dass die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen und der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts rechtzeitig nach den dafür erforderlichen Änderungen im europäischen Recht um jeweils rund 25 % angehoben werden sollen.
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EU-rechtlicher Rahmen für die Anpassung der Größenklassen
[i]Richtlinie der EU-Kommission ist umzusetzenDie Bilanzrichtlinie (RL [EU] 2023/2775 der EU-Kommission zur Änderung der RL 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rats) ist am veröffentlicht worden und am in Kraft getreten (ABl EU Nr. L, 2023/2775, ). Sie schafft den gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für eine inflationsbezogene Anhebung der Schwellenwerte bei den Betriebsgrößenklassen von Kapitalgesellschaften.
Formulierungshilfe des BMJ zur Umsetzung der EU-Richtlinie
[i]Bei der Anhebung der Schwellenwerte wird die inflationäre Entwicklung seit dem Jahr 2015 berücksichtigtMit der am veröffentlichten Formulierungshilfe des BMJ ergänzt die Bundesregierung den „Gesetzentwurf zur Einführung eines Leitentsche...