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GbR | Recht auf Einsicht in die Geschäftsbücher einer GbR (i. L.)
Der rechtskräftig festgestellte Vollstreckungsanspruch auf Einsicht in die Geschäftsbücher und die Papiere der Schuldnerin (hier: GbR i. L.; § 716 Abs. 1 BGB a. F.), dessen Titulierung durch rechtskräftiges Urteil vor der Schlussabrechnung der Liquidatorin erfolgte, dient der Kontrolle der Gesellschafterin betreffend alle Geschäftsvorfälle der Schuldnerin und hindert die Vollbeendigung der Gesellschaft bis zur vollständigen Erfüllung des Einsichtsanspruchs.
Die vollständige Abwicklung des Gesamthandsvermögens erfordert die Erledigung aller vermögens- und nicht vermögensrechtlichen Ansprüche und Verbindlichkeiten. Können (nicht vermögensrechtliche) Einsichts- und Auskunftsansprüche Einfluss auf die Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens haben, indem sie Aufschluss über bestehende, nicht ...