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Neuerungen in der Entgeltabrechnung – Update 2024
Viele „kleine“ Neuerungen sorgen für den einen oder anderen Aha-Effekt
Das Corona-Virus ist zwar nicht verschwunden – aber zumindest sind die in dem Zusammenhang erlassenen vielfältigen Sonderregelungen inzwischen ausgelaufen, die letzten davon am Jahresende 2023. Dessen ungeachtet wollen auch im Jahr 2024 wieder etliche Neuerungen in der Entgeltabrechnung umgesetzt sein. „Große“ Gesetze, die am in Kraft treten, sind nicht dabei. Die Neuordnung der Pflegeversicherungsbeiträge [i]Zur Neuordnung der Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung Eilts, NWB 35/2023 S. 2433beschäftigt Personaler und Krankenkassen ja schon seit dem Sommer 2023. Aber vielleicht liegt gerade darin eine Gefahr: Dass nämlich die vermeintlich „kleinen“ Neuerungen nicht so ins Bewusstsein rücken, wie sie es verdient hätten. So gesehen mag der folgende Beitrag mit einer Mischung aus bekannten und nicht ganz so bekannten Neuerungen für den einen oder anderen Aha-Effekt sorgen.
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I. Neuer Grenzwert beim gesetzlichen Mindestlohn
[i]Bisherige Entwicklung des MindestlohnsDer durch das am in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG, BGBl 2014 I S. 1348) eingeführte Mindestlohn betrug ab dem 8,50 ? (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG i. d. F. v. ). Anpassungen des Mindestlohns erfolgten sodann auf Vorschlag der Mindestlohnkommission. Anfangs geschah d...BGBl 2022 I S. 969