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Neuerungen in der Entgeltabrechnung – Update 2024
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 190Auch zu Jahresbeginn 2024 wollen – neben neuen Bemessungsgrenzen – wieder etliche andere Neuerungen in der Entgeltabrechnung umgesetzt werden. Eine Übersicht über diese soll (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) hierbei unterstützen.
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Neuer Mindestlohn und seine Auswirkungen auf die Sozialversicherung
Seit dem gilt ein neuer gesetzlicher Mindestlohn i. H. von 12,41 €.
[i]Neue GeringfügigkeitsgrenzeDaran anknüpfend beträgt die neue Geringfügigkeitsgrenze seit dem (12,41 € x 130 : 3 = 537,77 € aufgerundet) 538 €. Handlungsbedarf entsteht bei Beschäftigten, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt zwar mehr als 520 € betrug, aber nicht mehr als 538 € beträgt.
Neue Werte für Mindestausbildungsvergütungen
[i]Mindestens 649 € im ersten AusbildungsjahrFür die im Kalenderjahr 2024 beginnenden Ausbildungsverhältnisse ist im ersten Ausbildungsjahr eine Vergütung von mindestens 649 € zu zahlen. Die Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024) wurde am im BGBl 2023 I Nr. 279 veröffentlicht.
Änderungen bei der Schwerbehindertenabgabe
[i]Zum Teil deutliche Erhöhung§ 154 SGB IX verpflichtet private und öffentlich...