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Umsatzrealisierung bei erfolgsabhängiger Rechtsberatung
I. Sachverhalt
U betreibt ein Legaltech Unternehmen, dass u. a. die gerichtliche oder außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegen Erfolgshonorar anbietet, z. B. im Bereich des Kaufrechts (Dieselskandal) oder des Reiserechts (Fluggastentschädigungen). Im Rahmen dessen lässt U sich strittige Schadensersatzansprüche im Wege der Inkassozession oder Einziehungsermächtigung abtreten und übernimmt die Gerichtskosten; U trägt also das Kostenrisiko der Rechtsverfolgung und die eigenen Personalaufwendungen. Bei Erfolg der Rechtsverfolgung behält die U eine je nach Fall unterschiedliche (20 % bis 50 % betragende) Provision von der eingegangenen Schadensersatzzahlung ein. Bei Misserfolg schuldet der Kunde kein Honorar.
Bei den Fällen, in denen der Erfolg aus Sicht des Bilanzstichtags so gut wie sicher erscheint, erfasst die U ihre Provision als Umsatz und Kundenforderung.
II. Fragestellung
Wie sind die so gut wie sicheren Ansprüche unter Berücksichtigung von IFRS 9, IAS 37 und IFRS 15 zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Keine Anwendung von IFRS 9
Die Erfassung des Prozentanteils an der so gut wie sicheren Schadensersatzforderung nach IFRS 9 scheitert schon an IAS 37.32: Danach sind Ansprüche, die...