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Beschaffungsmarktseitige Ermittlung des Nettoveräußerungswert bei der Vorratsbewertung nach IFRS
Für die Bewertung des Vorratsvermögens gilt nach IFRS ein strenges „lower of cost or net realisable value“-Prinzip. Im Rahmen dessen ist zu jedem (Berichts-)Stichtag die Werthaltigkeit der Vorräte zu belegen. Der relevante Vergleichs- und damit Bewertungsmaßstab ist der sog. Nettoveräußerungswert. Vorgesehen ist eine absatzmarktorientierte Bestimmung. Allerdings ist bei der Schätzung des Nettoveräußerungswerts auch der Zweck, zu dem die Vorräte gehalten werden, zu berücksichtigen. Dies kann mitunter dazu führen, dass für die Bestimmung des Nettoveräußerungswerts auf den Beschaffungsmarkt abzustellen ist mit der weiteren Folge, dass es bei einer nicht exakten Differenzierung der zu bewertenden Vorratsgegenstände zur Verwendung unzutreffender Vergleichs- und damit auch Bewertungsmaßstäbe kommt.
In aller Regel ist die Vorgehensweise bei der Folgebewertung von Vorräten in IAS 2 klar geregelt. So bewirken gesunkene Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten allein weder eine Wertminderung bei den RHB-Stoffen noch bei den Erzeugnissen, in welche sie eingehen.
Grundsätzlich hat der Beschaffungsmarkt dann eine implizite Auswirkung auf die Bewertun...