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Arbeitgeberleistung auf einen Summenbescheid kein Arbeitslohn
Mit Einführung der Pauschalbesteuerung bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG (30 % zzgl. Annexsteuern) soll es dem Zuwendenden vereinfacht werden, die Einkommensteuer auf Zuwendungen an Dritte, Geschäftspartner und auch an eigene Arbeitnehmer zu übernehmen. Die Pauschalbesteuerung führt jedoch bei eigenen Arbeitnehmern nicht zur Sozialversicherungsfreiheit. Daher kann bspw. bei nachträglichem Aufgreifen im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung im Fall mangelnder individueller Zuordnungsmöglichkeit zur Erhebung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge ein sog. Summenbescheid erlassen werden. Der Bundesfinanzhof hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Übernahme des Gesamtwerts durch den Arbeitgeber steuerpflichtigen Arbeitslohn bei den betroffenen Arbeitnehmern darstellt.
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Arbeitslohncharakter einer Zuwendung und Pauschalversteuerung
[i]Übernahme des AN-Anteils an der Sozialversicherung grds. ArbeitslohnArbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen (§ 2 Abs. 1 LStDV). Darunter ist grds. auch die Übernahme des Arbeitnehmeranteils an der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber zu fassen. Diese Übernahme kann z. B. erfolgen, weil der Arbeitgeber nicht möchte, dass der Arb...