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Die Kapitalisierung einer Pensionszusage beim Gesellschafter-Geschäftsführer
In der Vergangenheit war die Pensionszusage regelmäßig das Mittel der Wahl, wenn für einen Gesellschafter-Geschäftsführer eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet werden sollte. Entsprechend groß ist der Bestand an Pensionszusagen bei Kapitalgesellschaften in Deutschland. In der Praxis können im Zeitablauf jedoch viele Situationen entstehen, die den Wunsch nach einer Abfindung der Zusage geeignet bzw. notwendig erscheinen lassen, z. B. bei Liquidation des Unternehmens. In diesem Zusammenhang taucht regelmäßig die Frage auf, ob aus Sicht der Finanzverwaltung die Abfindung bzw. der Einschluss einer Abfindungsklausel in die Pensionszusage unerwünschte Folgen hervorruft. So kann eine Abfindungsklausel zu einer Steuerschädlichkeit der Pensionsrückstellung führen, wenn die Abfindungsmodalitäten nicht klar und eindeutig geregelt sind (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG) oder der Abfindungsbetrag als nicht wertgleich zur ursprünglichen Rentenzusage anzusehen ist (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG).
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[i]Steuerlich anerkannter Rechnungszins von 6 %Gemäß dem (BStBl 2005 I S. 619) ist zu beachten, dass die Abfindung (mindestens) den Barwert der versprochenen Leistungen mit dem steuerlich anerkannten Rechnungszins von 6 % b...