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Die Schätzung im Steuerstrafrecht – Teil 2
Im ersten Teil der dreiteiligen Aufsatzreihe „Die Schätzung im Steuerstrafrecht“ wurden die Grundlagen zur fiskalischen Schätzung beschrieben, die sich auf die strafprozessuale Schätzung direkt oder mittelbar auswirken. Allerdings sind die prozessualen Voraussetzungen des Strafrechts deutlich enger als das finanzgerichtliche Verfahrensrecht. Hieraus ergeben sich entscheidende Unterschiede in der konkreten Anwendung von Schätzungsmethoden. Im zweiten Teil werden die strafprozessualen Grundlagen erläutert. Insbesondere wird das anzuwendende Beweisrecht und dessen Reichweite auf die Verteidigungsstrategie, die Vorgaben des Strafrechts (Besteuerungsart und Besteuerungszeitraum) sowie die Eröffnung von Schätzungsgrundlagen erörtert. Abschließend wird noch die Anwendbarkeit von griffweisen Schätzungen im Steuerstrafverfahren untersucht.
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[i]Keine Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zulässigDas Steuerstrafrecht baut als Blanketttatbestand auf dem Steuerrecht auf, jedoch gibt es wichtige Nuancierungen, die zu diametralen Ergebnissen führen können. Im Strafprozess ist ein solcher zentraler Unterschied, dass keine Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zulässig sind. Beim Richter d...