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Verwahrentgelte: Negativzinsen sind zulässig
Das OLG Frankfurt hat Banken-AGB, die bei Überschreiten bestimmter Freibeträge die Zahlung von Verwahrentgelten vorsehen, für zulässig erklärt. In Zeiten der Niedrigzinspolitik der EZB hatten zahlreiche Banken für Guthaben Verwahrentgelte, im Volksmund Negativzinsen, von Kunden erhoben. Aus Sicht des OLG ist diese Vorgehensweise zulässig. Eine Revision beim BGH ist zugelassen.
OLG Frankfurt am Main, Urteil v. - 3 U 286/22, NWB XAAAJ-52969