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NWB BB 1/2024 S. 5

Geldwäschegesetz: Unternehmen müssen sich registrieren

Wer als Unternehmen „Verpflichteter“ nach dem Geldwäschegesetz ist, muss sich bis Anfang 2024 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Betroffen sind u. a. Schmuck-, Uhren-, Autohändler, Immobilienvermittler, Dienstleister für Treuhandvermögen oder Treuhänder. Die Registrierung erfolgt online über die Homepage der FIU ( https://go.nwb.de/1a3vl). Jeder Geldwäscheverdacht muss von registrierten Betrieben gemeldet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/bgi25.

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