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Nachhaltigkeit auch im Kreditvergabeprozess angekommen

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Bereits in der letzten Ausgabe NWB-BB 12/2023 haben wir uns intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigt. Im Fokus stand der kostenlose Nachhaltigkeits-Navigator Handwerk der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) – ein Tool, mit dem Sie bei Ihren Mandanten nicht nur eine Bestandsaufnahme der betrieblichen Nachhaltigkeit erstellen, sondern auch Ziele und Maßnahmen formulieren und das Ganze in einen Nachhaltigkeitsbericht überführen können. Übrigens: Um die eigenen Nachhaltigkeitsaktivitäten noch effizienter zu kommunizieren, bietet die Creditreform Rating AG nun sogar bereits ESG-Ratings nach internationalen Standards an. Sie ermöglichen Kapitalgebern, Kunden und Angestellten des Unternehmens eine schnelle Interpretation der Nachhaltigkeit.

Unternehmen, die immer noch nicht die Zeichen der Zeit erkannt haben, sollten allerspätestens jetzt hellhörig werden: Nachhaltigkeit wird zukünftig auch bei der Kreditvergabe eine große Rolle spielen. Hintergrund sind die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“, kurz MaRisk. Darunter versteht man verbindliche Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Banken und Finanzinstituten. Sie sind für alle nationalen Bankinstitute verpflichtend. In der nunmehr zum 7. Mal angepassten Version, die am veröffentlicht wurde, formulierte die BaFin erstmals prüfungspflichtige Anforderungen an die explizite Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken u. a. in der Geschäfts- und Risikostrategie, Risikomanagementprozessen und Kreditprozessen.

Als Folge ist in naher Zukunft zu erwarten, dass immer mehr Institute die ESG-Kriterien in ihre Konditionierung aufnehmen und daraus Standardprozesse generieren. Was bedeutet das nun für Ihre Mandanten? Sie sollten ihre Stärken aus den ESG-Aktivitäten besonders bei der Bank transparent machen, um ggf. günstigere Kreditrahmenbedingungen zu erhalten. Aber nicht nur die Konditionen, sondern auch die Kreditlaufzeiten könnten zukünftig von den ESG-Aktivitäten beeinflusst werden: Unternehmen mit negativen ESG-Vorfällen erhalten dann möglicherweise kürzere Kreditlaufzeiten. Welche Auswirkungen die neuen MaRisk auf die Kreditvergabe im Detail haben, erläutert Dr. Christian Steiner in seinem Beitrag .

Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr!

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 1/2024 Seite 1
NWB WAAAJ-55181