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Umsatzsteuer | Missbräuchliche Nutzung der Ist-Versteuerung
Die Gestattung der Ist-Versteuerung kann nicht widerrufen werden, wenn der Leistungsempfänger die in Rechnung gestellten Beträge über Jahre hinweg nicht zahlt, so dass der Ist-Versteuerer keine Umsatzsteuer abführen muss, der nahestehende Leistungsempfänger jedoch den Vorsteuerabzug geltend macht.
Zwar muss der Ist-Versteuerer bis zur Bezahlung keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen; dem Leistungsempfänger steht aber gleichwohl kein Vorsteuerabzug zu, solange er die Rechnung nicht bezahlt. Denn nach dem EuGH darf der Leistungsempfänger die Vorsteuer erst bei Bezahlung geltend machen, wenn der leistende Unternehmer ein Ist-Versteuerer ist.
[i]EU-Recht wird unzutreffend umgesetztDer vom Finanzamt angenommene Missbrauch, der darin liegen sollte, dass der Ist-Versteuerer die Umsatzsteuer mangels Bezahlung noch nicht abführen m...