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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung
Ein Landwirt, der von der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 Abs. 1 UStG zur Regelbesteuerung wechselt, kann die Vorsteuer aus einer Eingangsleistung, die er vor dem Wechsel bezieht und die er für Umsätze nach dem Wechsel verwendet, nicht abziehen.S. 6
[i]§ 24 Abs. 1 Satz 4 UStG steht Vorsteuerabzug entgegenDem Vorsteuerabzug steht § 24 Abs. 1 Satz 4 UStG entgegen, wonach ein über den pauschalen Vorsteuerabzug hinausgehender weiterer Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn der Wechsel nicht freiwillig, sondern kraft Gesetzes wegen Überschreitung der Umsatzgrenze von 600.000 € des § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG erfolgt.
[i]Überschreitung der Umsatzgrenze 2021 und Wechsel zur Regelbesteuerung 2022 Die Klägerin war eine landwirtschaftlich tätige GbR, die im Jahr 2021 ihre Umsätze nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG versteuerte. Sie überschritt 2021 die Umsatzgrenze von 600.000 € und musste daher 2022 zur Regelbesteuerung wechseln. Im Jahr 2021 bezog sie noch eine ...