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Umsatzsteuer | Widerspruch gegen eine Gutschrift
Widerspricht ein Unternehmer einer Gutschrift nach § 14 Abs. 2 Satz 3 UStG, nachdem der Aussteller der Gutschrift den Vermögensteil, der die Leistung empfangen hat, auf eine GmbH nach § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG ausgegliedert hat, muss der Widerspruch gegenüber der übernehmenden GmbH erklärt werden. Anderenfalls bleibt die Gutschrift wirksam und berechtigt den Unternehmer, der die Gutschrift erteilt hat, zum Vorsteuerabzug.
[i]Klägerin erteilte Gutschriften über GoldlieferungenKlägerin war die X-AG, die bis zum Gold von den Unternehmen S und H erworben hatte. Die Klägerin erteilte S und H Gutschriften mit gesondertem Umsatzsteuerausweis. Mit Wirkung zum (Eintragung im Handelsregister) gliederte die X-AG ihren Bereich „Edelmetalle“ in die X-GmbH aus. Am widersprach H und am widersprach S jeweils gegenüber der X-AG der Gutschrift, da sie eine Umsatzsteue...