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Niedersächsisches FG | Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Begriff der finanziellen Beteiligung im Auslandsfall
Die für eine doppelte Haushaltsführung erforderliche finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung am Ort der Ehewohnung ist bei Fällen mit Auslandsbezug – anders als bei Inlandsfällen – nicht allein deshalb zu unterstellen, weil der Arbeitnehmer verheiratet ist. Streitig war hier, ob die von der Klägerin geltend gemachten Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten anzuerkennen waren. Die Klägerin erzielte im Streitjahr 2018 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie war in Russland geboren, heiratete 2016 ihren ebenfalls aus Russland stammenden Mann, mit dem sie eine vom Ehemann zuvor allein genutzte Wohnung in Russland bezog. Seit dem Mai 2018 arbeitete die Klägerin in Festanstellung im Inland. Ihren Lebensmittelpunkt hatte sie im Strei...