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BFH | Keine grenzüberschreitende Verlustverrechnung ohne tatsächliche Verlusttragung durch Muttergesellschaft im Inland
Streitig war hier die Verrechnung von Verlusten einer ausländischen Tochtergesellschaft im Rahmen der Gewinnermittlung der inländischen Muttergesellschaft. Eine grenzüberschreitende Verrechnung solcher Verluste bei der inländischen Muttergesellschaft setzt voraus, dass die „Organschaft“ zuvor in dem Sinn auch faktisch gehandhabt S. 996worden ist, dass die von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Verluste von der inländischen Gesellschaft nach den nationalen Regelungen tatsächlich getragen wurden.
Die Klägerin vertrat den Standpunkt, dass die Berücksichtigung der Verluste ihrer französischen Tochtergesellschaft, einer S.à r.l., aus dem Streitjahr 2012 bei der deutschen Muttergesellschaft für Zwecke der Körperschaft- und der Gewerbesteuer aus Gründen des EU-Rechts gebote...