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Kein Vorsteuerabzug für Luxus-Firmenwagen – Oder etwa doch?
Kann der Vorsteuerabzug für Luxus-Firmenwagen geltend gemacht werden, welche entweder als klassisches Fortbewegungsmittel oder alternativ als Wertanlage genutzt werden? Die aktuelle Rechtsprechung des FG Hamburg sowie des BFH zeigt die Voraussetzungen und Grenzen des Vorsteuerabzugsverbots gem. § 15 Abs. 1a UStG i. V. mit den einkommensteuerrechtlichen Betriebsausgabenabzugsverboten nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, 7 EStG auf.
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Zwei Urteile des FG Hamburg zu Luxus-Firmenwagen
[i]Vorsteuerabzug für Ferrari California ja,...Im Herbst 2018 hatte das FG Hamburg über den Vorsteuerabzug von Luxus-Fahrzeugen in gleich zwei Fällen entschieden. Ein Unternehmer, der einen Ferrari California kaufte, konnte den Vorsteuerabzug von ca. 30.000 € geltend machen. Der Unternehmer konnte durch seine Dokumentation und Zeugen zur Überzeugung der Richter nachweisen, dass er das Fahrzeug für Netzwerktreffen benötigte, die für seine Geschäftstätigkeit im Bereich erneuerbarer Energien wichtig waren. Einem anderen Unternehmer, der einen Lamborghini Aventador kaufte, wurde der Vorsteuerabzug von ca. 48.000 € versagt. [i]... für Lamborghini Aventador neinDas Finanzgericht sah in diesem Fall das Fahrzeug als unangemessenen Repräsentationsaufwand an, da dieses weit überwiegen...