Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF ändert Größenklassen zum 1.1.2024 für Betriebsprüfungen
Für den Prüfungsturnus ab dem hat das BMF die Abgrenzungsmerkmale gem. § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) neu festgelegt ( BStBl 2022 I S. 1669). Erneut bestehen erhebliche Unterschiede zu den handelsrechtlichen Größenklassen. An dieser Stelle soll der Hintergrund für diesen Unterschied und der Zweck der BMF-Größenklassen erläutert werden.
I. Häufigkeit einer Außenprüfung
Die Häufigkeit einer Prüfung hängt statistisch von der Größe des
Unternehmens, der wirtschaftlichen Zuordnung und der Betriebsart ab. Das BMF
veröffentlicht hierzu in regelmäßigen Abständen die Kriterien für die
Einordnung in Größenklassen. Die maßgeblichen Parameter sind dabei die
Betriebsart, der Umsatz und der steuerliche Gewinn. Aufgrund dieser Merkmale
wird jedes Unternehmen der passenden Größenklasse und damit −
statistisch − auch der unterschiedlichen Prüfungshäufigkeit
zugeordnet.
Die Einteilung erfolgt in drei Größenklassen:
Großbetriebe, Mittelbetriebe, Klein- und Kleinstbetriebe. Die Einordnung
geschieht stichtagsbezogen im Dreijahresturnus. Das (BStBl 2022 I S. 1669) gilt für den nun ab
folgenden Prüfungsturnus.
Je größer das Unternehmen ist, desto
...