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Steuerrecht | Finanzielle Eingliederung bei unterjährigem qualifizierten Anteilstausch
Kommt es zu einem qualifizierten Anteilstausch, bei dem Anteile an einer GmbH 1 zu Buchwerten in eine GmbH 2 unterhalb des gemeinen Werts durch den bisherigen Alleingesellschafter eingebracht werden und anschließend unterjährig eine Organschaft zwischen der GmbH 2 als Organträger und der GmbH 1 als Organgesellschaft durch Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags begründet wird, tritt die übernehmende GmbH 2 hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein. Damit besteht ganzjährig eine finanzielle Eingliederung.
Es ist unbeachtlich, dass der umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag bei einem qualifizierten Anteilstausch nicht auf den Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen werden kann.
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