Georg Murrer

Die größten Fehler im Verfahrensrecht

1. Aufl. 2024

ISBN der Online-Version: 978-3-482-03191-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68541-5

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Die größten Fehler im Verfahrensrecht (1. Auflage)

K. Steuerhinterziehung

Hoffen wir nicht, dass es mal so weit kommt. Aber wenn, dann gibt es auch hier einige Fehler, die es zu vermeiden gilt. Zuerst sollte einem natürlich bewusst sein, ob man wirklich eine Steuerhinterziehung begangen hat, oder es sich doch „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

I. Allgemeines/Übersicht:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Steuerstraftaten § 369 AO
Steuerordnungswidrigkeiten § 377 AO
Krimineller Verstoß gegen Steuerstrafrechtsnormen
Geldstrafe/Freiheitsstrafe durch ordentliche Gerichte (Amtsgericht, Landgericht etc.)
Verstoß gegen Verwaltungsrecht
Bußgeld von Buß- und Strafsachenstelle des Finanzamts
Bußgeldbescheid
Steuerhinterziehung, § 370 AO
Leichtfertige Steuerverkürzung, § 378 AO
Bannbruch, § 372 AO
Steuergefährdung, § 379 AO
Schmuggel, § 373 AO
Gefährdung der Abzugssteuern, § 380 AO
Steuerhehlerei, § 374 AO
Verbrauchssteuergefährdung, § 381 AO
Wertzeichenfälschung
Gefährdung von Einfuhr/Ausfuhrabgaben, § 382 AO

Achtung:

Wenn mehrere Personen involviert sind, ist zu unterscheiden zwischen den verschiedenen Begrifflichkeiten, z. B.

  • Täter

  • Beihilfe

  • Anstifter

Fehler: Keine Beachtung der Teilverjährung

Die reguläre Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO besagt:

Soweit Hinterziehung zehn Jahre,

Soweit leichtfertige Verkürzung fünf Jahre.

Wichtig: „Soweit“ bedeutet: Teilverjährung: Nur der hint...

Die größten Fehler im Verfahrensrecht

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