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NaRp Nr. 2 vom Seite 32

Die Auswahl von Metriken in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß ESRS

Über welche Nachhaltigkeits-Kennzahlen müssen europäische Unternehmen fortan berichten?

Dr. Josef Baumüller

Die Vorbereitungen auf die Erstanwendung der Berichtspflichten gemäß Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschäftigen bereits eine große Zahl an europäischen Unternehmen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Vorgaben der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) , die mit der CSRD eingeführt wurden und die inhaltlichen Berichtspflichten der CSRD konkretisieren. Im Hinblick auf die mit der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung verbundenen Datenbedarfe sind die geforderten Metriken von besonderer Relevanz – und Aufwandstreiber der anstehenden Implementierungsprojekte. Welche Anforderungen die ESRS hierzu vorsehen und welche Implikationen dies für die berichtspflichtigen Unternehmen hat, wird in diesem Beitrag dargestellt.

Kernaussagen
  • Die ESRS sehen Metriken vor, deren Angabe allerdings nur gefordert ist, wenn sie wesentlich sind. Gegebenenfalls sind aber auch weitere Metriken in den Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen.

  • Für die Wesentlichkeitsbeurteilung im Kontext einer Berichtspflicht über Metriken ist auf das Kriterium der Entscheidungsnützlichkeit abzustellen.

  • Darüber hinaus enthalten die ESRS teils konkrete weit...