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Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Eine empirische Studie unter Schweizer Unternehmen
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die Offenlegungspflichten für Unternehmen, die im EU-Raum tätig sind, sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich ihres Geltungsbereichs deutlich erweitert. Da durch die CSRD auch eine Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte eingeführt wird, erlangt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch eine Relevanz für die Wirtschaftsprüfung. Daher hat das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern nun auch Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den regelmäßig stattfindenden Audit Cost Survey aufgenommen. Im Folgenden werden die Ergebnisse vorgestellt.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Regulatorik zwar einer von mehreren Treibern hinsichtlich vermehrter Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen ist, dass jedoch die Unternehmen proaktiv und auf Basis einer strategischen Neuorientierung das Thema Nachhaltigkeit adressieren.
Auch bei der Prüfpflicht ist zu erwarten, dass die EU-Bestimmungen sich indirekt auf Schweizer Unternehmen auswirken werden.
Es ist somit ein Trend zu einer Vereinheitlichung der Reportinganforderungen über den EU-Raum hinaus zu beobachten, der sich sehr wahrscheinlich in den kommenden Jahren fortsetzen ...