Neue Revisionsverfahren
Trennungstheorie, Vollverschonung und Mitarbeitergewinnung/-bindung
Bestehen geplante Umstrukturierungsmaßnahmen darin, einzelne Wirtschaftsgüter mit stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen auszugliedern und auf eine Mitunternehmerschaft zu übertragen, ist die in der Regel angestrebte steuerliche Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG problemlos erreichbar, wenn der Gegenwert auf einem gesellschaftsrechtlichen Kapital- oder Rücklagekonto gutgeschrieben wird. Gewährt die aufnehmende Mitunternehmerschaft aber (auch) andere Gegenleistungen, kommt es jedoch zur Gewinnrealisierung, und zwar unter der Herrschaft der sog. strengen Trennungstheorie selbst dann, wenn die Gegenleistungen die steuerlichen Buchwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter nicht überschreiten. Die strenge Trennungstheorie ist umstritten. Der IV. Senat des BFH hatte sie abgelehnt, der X. Senat dagegen befürwortet und den Großen Senat des BFH angerufen, der indes das Verfahren eingestellt hat, weil der Kläger im Vorlagefall klaglos gestellt wurde. Die Finanzverwaltung hält bislang an der strengen Trennungstheorie fest. Doch jetzt bringen zwei neue Revisionsverfahren – einmal vor dem IV. und einmal vor dem IX. Senat des BFH – wieder Schwung in die Sache. Kommt es nun – wie Steger es formuliert – zum Showdown?
Auch im aktuellen Erbschaftsteuerrecht ist beim Antrag auf Vollverschonung von Unternehmensvermögen Vorsicht geboten, wie ein neues Urteil des FG Münster deutlich macht. Danach wird, wenn die erforderliche Verwaltungsvermögensquote nicht eingehalten wird, nicht nur die 100 %ige, sondern auch die 85 %ige Steuerbefreiung versagt, selbst dann, wenn deren Voraussetzungen vorliegen. Stenert/Walter erläutern , warum sie dieses Urteil nicht überzeugt. Mit der vor dem II. Senat eingelegten Revision liegt auch hier der Ball nun im Spielfeld des BFH.
In der Rechts- und Steuerberatung sowie der Wirtschaftsprüfung finden 75,3 % nicht die Bewerber, die sie brauchen, meldete das ifo Institut am als Ergebnis einer Konjunkturumfrage. Um trotzdem erfolgreich neue Mitarbeiter zu akquirieren, ist ein Paradigmenwechsel erforderlich. Gerade die begehrte Generation Y (Jahrgänge 1981 bis 1995) – leistungsorientiert, ehrgeizig, durchaus mit Ambition zur Führung, individualistisch, digital-affin und Wunsch nach Unabhängigkeit – stellt entsprechende Erwartungen an die Kanzlei. Sie zu gewinnen und an die Kanzlei zu binden, erfordert vielfältige Maßnahmen, die Dr. v. Bezold vorstellt. Auch im Arbeitsrecht sind in den letzten Jahren zahlreiche finanzielle und immaterielle Anreizinstrumente zur Mitarbeiterbindung erdacht und entwickelt worden. Olbertz gibt hierzu einen Überblick und befasst sich mit den dazugehörigen arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 2913
NWB EAAAJ-50975