EuGH zur Prämie bei einem Zeitschriftenabonnement
In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen zwei neue EuGH-Entscheidungen vor, die erste aus dem portugiesischen Steuerrecht: Ein portugiesisches Unternehmen gibt Zeitschriften und sonstiges Informationsmaterial zum Thema Verbraucherschutz heraus und vertreibt diese Zeitschriften. Die Erzeugnisse werden nur mit Abonnement verkauft. Im Rahmen von Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Kunden bietet das Unternehmen neuen Abonnenten ein Geschenk (Abo-Prämie), das aus einem Tablet oder einem Smartphone bestehen kann. Die Abo-Prämie wird den Abonnenten zusammen mit der Zeitschrift per Post zugeschickt. Voraussetzung ist die Zahlung der ersten Monatsrate für das Abonnement. Da keine Mindestbezugsdauer festgelegt ist, behalten die Abonnenten nach Zahlung der ersten Monatsrate selbst im Fall der Kündigung des Abonnements die Abo-Prämie. Der EuGH musste in der von Ralf Walkenhorst besprochenen Entscheidung nun zu der Frage Stellung nehmen, ob die bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements gewährte Sachprämie eine Nebenleistung zur Lieferung der Zeitschriften darstellt oder aber als unentgeltliche Wertabgabe anzusehen ist.
Eine weitere Entscheidung des EuGH, die zum rumänischen Recht ergangen ist, stellt Ihnen Dr. Axel Leonard vor. Die Entscheidung trifft wesentliche Aussagen zur Steuerbefreiung von grenzüberschreitenden Güterbeförderungsleistungen. Sie ist daher gerade für Speditionen und Logistikunternehmen relevant. Sie kann aber auch für Empfänger grenzüberschreitender Warenbeförderungsleistungen Bedeutung haben. Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG sind grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen steuerbefreit, wenn sich die Leistungen auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind.
Mit besten Grüßen,
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
USt direkt digital 20 / 2023 Seite 1
CAAAJ-50471