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Gewährung einer Prämie bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements
; Deco Proteste – Editores Lda
Der EuGH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements gewährte Sachprämie eine Nebenleistung zur Lieferung der Zeitschriften darstellt oder aber als unentgeltliche Wertabgabe anzusehen ist.
I. Leitsatz
Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem sind dahin auszulegen, dass die Gewährung einer Abo-Prämie als Gegenleistung für den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements eine Nebenleistung zu der in der Lieferung von Zeitschriften bestehenden Hauptleistung darstellt, die unter den Begriff „Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt“ i. S. dieser Bestimmungen fällt und nicht als unentgeltliche Zuwendung von Gegenständen i. S. dieses Art. 16 Abs. 1 anzusehen ist.
II. Sachverhalt
Es handelt sich um ein Verfahren zum portugiesischen Steuerrecht. Ein portugiesisches Unternehmen gibt Zeitschriften und sonstiges Informationsmaterial zum Thema Verbraucherschutz heraus und vertreibt diese Zeitschriften. Die Erzeugnisse werden nur mit Abonnement verkauft. Im Rahmen von Werbekampagnen zur Gewinnung neuer Kunden bietet das Unternehmen neuen Abonnenten ein Geschenk (Abo-Prämie), das aus einem Tablet oder einem Smartphone bestehen kann. ...