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Nachweis der Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen bei Einfuhr
, SC Cartrans Preda SRL
Die Entscheidung trifft wesentliche Aussagen zur Steuerbefreiung von grenzüberschreitenden Güterbeförderungsleistungen. Sie ist daher gerade für Speditionen und Logistikunternehmen relevant. Sie kann aber auch für Empfänger grenzüberschreitender Warenbeförderungsleistungen Bedeutung haben. Nachdem zwischenzeitlich für innergemeinschaftliche Lieferungen höchstrichterlich geklärt wurde, dass die in der UStDV geregelten Nachweise keine materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit bilden, muss dies analog auch für Ausfuhrlieferungen gelten (, Cartrans Spedition SRL). Eine formell korrekte Überführung in ein zollrechtliches Ausfuhrverfahren bzw. dessen ordnungsgemäße Beendigung ist daher keine Voraussetzung für die Steuerfreiheit, wenn feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind, insb. die Gegenstände ins Drittland gelangt sind (, Milan Ving). Daraus folgt, dass der Unternehmer zwar grundsätzlich das Gelangen der Gegenstände ins Drittland nachweisen muss, dass für die Sicherstellung der Steuerfreiheit aber die Form des Nachweises und auch der Zeitpunkt des Nachwe...