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Einkommen-/Lohnsteuer | Pauschalierung der Lohnsteuer für geringfügig Beschäftigte
Die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV oder des § 8a SGB IV setzt eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gem. § 7 SGB IV voraus (Bezug: § 40a Abs. 2 EStG; § 7, § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a SGB IV; § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1, § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).
Der Begriff der Beschäftigung wird für sämtliche Zweige des Sozialversicherungsrechts in § 7 Abs. 1 SGB IV definiert (vgl. ). Ein Geschäftsführer, der zugleich alleiniger Gesellschafter der Arbeitgeber-Gesellschaft ist, erfüllt die in § 7 Abs. 1 SGB IV genannten Voraussetzungen grds. nicht, so der BFH. Diese Auffassung entspreche auch der allgemeinen Auffassung im Schrifttum.