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BFH Urteil v. - VIII B 41/91 BStBl 1991 II S. 924

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 und 2EStG § 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4EStG § 36aEStG § 45a Abs. 2KStG §§ 44, 45, 46FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Anrechnung von Körperschaftsteuer bei der Veranlagung nur bei Vorlage der in §§ 44, 45 oder 46 KStG bezeichneten Bescheinigung

Leitsatz

Körperschaftsteuer darf bei der Veranlagung des Anteilseigners nur angerechnet werden, wenn die in den §§ 44, 45 oder 46 KStG bezeichnete Bescheinigung vorgelegt worden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 924
BFH/NV 1991 S. 74 Nr. 12
QAAAA-93880

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BFH, Urteil v. 26.09.1991 - VIII B 41/91

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