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Steuerrecht | Anteilsveräußerung nach § 17 EStG nach Überpari-Emission
Wird bei einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH ein Aufgeld (Agio) für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlt, das zusammen mit dem Nennbetrag des Anteils dessen Verkehrswert übersteigt (sog. Überpari-Emission), erhöht dieses Aufgeld die Anschaffungskosten dieses Anteils, wenn die Anteilsveräußerung bis zum erfolgt. Das Agio ist nämlich eine Gegenleistung, um den neu geschaffenen Anteil zu erlangen.
Bei Veräußerungen nach dem gilt die Regelung des § 17 Abs. 2a Satz 5 EStG, wonach das Agio gleichmäßig auf alle Anteile des Veräußerers einschließlich seiner i. R. von Kapitalerhöhungen erhaltenen neuen Anteile aufzuteilen ist.
[i]Gewinnerzielungsabsicht ist für die gesamte Beteiligung zu prüfenNach den bis zum geltenden Grundsätzen konnte eine Veräußerung eines neu geschaffenen Anteils mit einer Überpari-Emission zwar zu e...