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BMF 15.08.2023 IV C 6 - S 2145/19/10006 :027, Kommentierte Nachricht BBK 18/2023 S. 806

Steuerrecht | BMF-Schreiben zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Tagespauschale

Das BMF hat ein Schreiben zum häuslichen Arbeitszimmer und zur sog. Tagespauschale veröffentlicht. Das Schreiben berücksichtigt die Rechtslage aufgrund des JStG 2022.

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG abziehbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der Steuerpflichtige kann dann entweder die tatsächlichen Aufwendungen oder aber einen Pauschalbetrag von 1.260 € abziehen. Das BMF erläutert anhand der aktuellen Rechtsprechung den Begriff des häuslichen Arbeitszimmers und grenzt ihn von der sog. Arbeitsecke (im Wohn- oder Schlafzimmer), für das allenfalls die Tagespauschale gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG geltend gemacht werden kann, sowie von Lagerräumen, deren Kosten unbeschränkt abziehbar sind, ab (Rz. 4 ff. des BMF-...

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BMF-Schreiben zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Tagespauschale

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