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Aktuelle BFH-Rechtsprechung zum privaten Veräußerungsgeschäft
BFH klärt Streitfragen im Rahmen des § 23 EStG
[i]Schulte, NWB 10/2023 S. 662Seit der 1999 erfolgten Verlängerung der Veräußerungsfrist bei Grundstücken und infolge der in den letzten Jahren erheblichen Wertsteigerungen bei Immobilien sowie Wirtschaftsgütern wie Oldtimern und Edelmetallen treten private Veräußerungsgeschäfte vermehrt in den Blick der Finanzverwaltung und spielen damit auch im Erklärungsgeschäft eine größere Rolle. Der BFH hat in den letzten Monaten mehrere Entscheidungen veröffentlicht, die zahlreiche Streitfragen im Rahmen des § 23 EStG klären. Damit wird die Vorschrift in vielen Fällen mit Blick auf das Ausfüllen der Anlage SO klarer anwendbar und Mandanten können gesicherte Hinweise gegeben werden. Verfassungsrechtlich sind bei der Vorschrift alle zentralen Fragen geklärt. Die − in Abhängigkeit von der Haltedauer − unterschiedliche Erfassung privater Veräußerungsgeschäfte verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist unstreitig, dass bei der Erfassung der privaten Veräußerungsgeschäfte die Geldentwertung keine Rolle spielt. Die Einschränkung der Verlustverrechnung ist ebenfalls verfassungskonform (vgl. u. a. , NWB TAAAE-63498). Fragen der Vereinbarkeit der Vorschrift mit Europarecht stellen sich in der Praxis nicht, da die ...