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Investitionsabzugsbetrag: Gewinn ist nicht gleich Gewinn
FG Baden-Württemberg hält Steuerbilanzgewinn für maßgeblich
[i]Cremer, Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG – Übersicht, NWB FAAAH-81078 Zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben lässt § 7g EStG die gewinnmindernde Bildung von Investitionsabzugsbeträgen vor tatsächlicher Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zu. Anspruchsvoraussetzung ist u. a., dass im Wirtschaftsjahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrags der Gewinn 200.000 € nicht übersteigt (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b EStG). Aber welcher Gewinn ist gemeint? Für die Beratungspraxis ist bedeutsam, dass sich das FG Baden-Württemberg für eine im Gegensatz zur Verwaltungsauffassung günstigere Ermittlung dieses Gewinns ausgesprochen hat.
Egner/Stößel, Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG, Grundlagen, NWB FAAAE-44825;
Cremer, Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG – Übersicht, Arbeitshilfe, NWB FAAAH-81078;
Cremer, Investitionsabzugsbeträge: Überwachungsbogen für Wirtschaftsgüter – Checkliste mit Berechnung, NWB SAAAJ-22473;
Gemballa, Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG – Berechnungsprogramm, NWB UAAAC-73205;
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I. Gewinngrenze
[i]Hörster, NWB 2/2021 S. 92, 102Durch das JStG 2020 (BGBl 2020 I S. 3096) hat der Gesetzgeber § 7g EStG an mehreren Stellen geändert. Existierten vor dieser Gesetzesänderung unterschiedliche...