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Neue Aufzeichnungspflichten für Zahlungsdienstleister ab 2024
Zusätzliche Reporting-Pflichten gem. § 22g UStG im Rahmen des CESOP
[i]Hörster, NWB 8/2023 S. 528Zum wird es ernst: Zahlungsdienstleister haben in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union besondere umsatzsteuerrechtliche Aufzeichnungspflichten für grenzüberschreitende Zahlungen zu erfüllen. Unionsrechtlich sind die Aufzeichnungspflichten in der MwStSystRL geregelt, wobei die dort enthaltenen Regelungen von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sind. In Deutschland erfolgte dies durch die Einführung des § 22g UStG im Rahmen des JStG 2022. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick, welche Zahlungsdienstleister betroffen sind, welche Informationen aufzuzeichnen sind und welche Sanktionen bei Nichtbeachtung drohen.
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I. Hintergrund
[i]Zahlungsdienstleister werden für internationalen Informationsaustausch in die Pflicht genommenIm Rahmen des zunehmend grenzüberschreitenden und elektronischen Geschäftsverkehrs versucht die Europäische Union, den Umsatzsteuerbetrug unter anderem durch einen umfassenden internationalen Informationsaustausch einzudämmen. BesondersS. 2423 im Fokus stehen dabei Umsätze an Verbraucher, für welche die Umsatzsteuer in einem Mitgliedstaat geschuldet wird, der Leistende aber in einem anderen Mitgliedstaat oder im Drittland ansässig ist (z. B. bei Fernverkäufen und elektronischen Diens...