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GKV | Arbeitsunfall bei Sturz auf dem Weg zum Briefkasten
Will eine arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmerin mit dem Einwurf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Postbriefkasten ihre gesetzliche Nachweispflicht (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 und 4 EntgFG) erfüllen, dem Arbeitgeber eine zuverlässige Information über das voraussichtliche Ende der Arbeitsunfähigkeit zukommen zu lassen, erleidet sie einen Arbeitsunfall, wenn sie auf dem Weg zum Postbriefkasten stürzt und sich dabei Verletzungen zuzieht.
Die Arbeitnehmerin wurde aufgrund des Sturzes auf Kosten ihrer Krankenkasse medizinisch behandelt und bezog Krankengeld. Die von der Krankenkasse deswegen wiederholt angemeldete Kostenerstattung lehnte die Berufsgenossenschaft ebenso ab wie gegenüber der Arbeitnehmerin die Gewährung von Leistungen aus der GUV. Dieser Bescheid wurde bestandskräftig. Die Berufsgenossenschaf...