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Anfechtung | Zur Wissenszurechnung im Rahmen des echten Factorings
Im Rahmen des echten Factorings muss sich der Factor die Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners oder den die Zahlungsunfähigkeit begründenden Umständen regelmäßig nicht allein wegen der den Forderungsverkäufer treffenden Pflichten zur Unterstützung des Factors bei der Forderungsdurchsetzung und zur Information des Factors über eine Zahlungsunfähigkeit begründende Umstände zurechnen lassen.
Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 166 Abs. 1 BGB entsprechend auch auf sog. Wissensvertreter anzuwenden. Eine Wissenszurechnung kommt auch im Rahmen der Insolvenzanfechtung in Betracht. Aber die in den Allgemeinen Factoringbedingungen niedergelegten Unterstützungs- und Informationspflichten des Forderungsverkäufers rechtfertigten keine Wissenszurechnu...