StuB Nr. 15 vom Seite 1

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... BMF-Schreiben veröffentlicht

Durch das JStG 2022 hat der Gesetzgeber steuerliche Anreize für die Anschaffung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen geschaffen. Nach der Neuregelung des § 3 Nr. 72 EStG sind die Einkünfte aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen gem. § 52 Abs. 4 Satz 27 EStG rückwirkend seit dem steuerfrei. Daneben unterliegen die Lieferung, die Einfuhr, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Installation begünstigter Photovoltaikanlagen seit dem gem. § 12 Abs. 3 UStG einem Nullsteuersatz. Während das BMF relativ zeitnah mit einem BMF-Schreiben auf die umsatzsteuerlichen Neuerungen reagiert hat (vgl. NWB GAAAJ-32171; dazu ausführlich Prätzler, , NWB AAAAJ-36554), stand ein BMF-Schreiben zu den ertragsteuerlichen Änderungen noch aus. Mit Datum vom hat sich das BMF nun zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen geäußert (vgl. Kurznachricht auf S. 633 dieser Ausgabe). Nach § 3 Nr. 72 Satz 3 EStG ist in den Fällen des § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG der § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht anzuwenden. Bei im Übrigen vermögensverwaltend tätigen Mitunternehmerschaften, die bislang nur aufgrund des Betriebs einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen i. S. des § 3 Nr. 72 Satz 1 EStG gewerblich infiziert waren, sind sämtliche Wirtschaftsgüter, insbesondere die Gebäude, auf, an oder in denen sich eine Photovoltaikanlage befindet, mit Ausnahme der Photovoltaikanlagen in 2022 zu entnehmen (vgl. Rz. 23 des Schreibens). Aus Vertrauensschutzgründen wird von einer Entnahme abgesehen, wenn die Verstrickung der stillen Reserven bis zu aus anderen Gründen wiederhergestellt ist. Diese Frist scheint wohl sehr kurz bemessen zu sein (vgl. Seifert, , in dieser Ausgabe).

Offenlegungspflichten inländischer Zweigniederlassungen von Drittstaats-Kapitalgesellschaften

Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes“ wird inländischen Zweigniederlassungen von Drittstaats-Gesellschaften eine Reihe von Offenlegungs-, aber auch von Erstellungspflichten auferlegt. Kirsch zeigt die künftig auf die für diese Zweigniederlassungen Verpflichteten zukommenden Aufgaben in Erstellung und Offenlegung auf.

Das Hinweisgeberschutzgesetz

Spätestens seit Edward Snowden sind die Begriffe des „Whistleblowers“ oder „Hinweisgebers“ hinlänglich bekannt. Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die bis zum umzusetzen gewesen wäre. Schumm gibt einen Überblick über das Hinweisgeberschutzgesetz.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 15/2023 Seite 1
NWB VAAAJ-45337