Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz - VSBG)
v. 19.02.2016 (BGBl I S.
254) mit späteren Änderungen
Nichtamtliche
Fassung
Änderungsdokumentation: Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) ist als Art. 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten v. 19.2.2016 (BGBl I S. 254, ber. S. 1039) verkündet worden und überwiegend am 1.4.2016 in Kraft getreten. Hiervon ausgenommen sind die §§ 40 Abs. 2 bis 5 und 42 am 26.2.2016 und die §§ 36 und 37 am 1.2.2017 in Kraft getreten. Es ist geändert worden durch Art. 1 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze v. (BGBl I S. 1942) ; Art. 2 Abs. 3 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz v. (BGBl I S. 1474) ; Art. 10 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes v.
Fundstelle(n):
OAAAF-68212