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BFH Urteil v. - II R 45/88 BStBl 1991 II S. 102

Gesetze: FGO § 68

- Sachvortrag des Klägers auf Aufforderung des Gerichts kein Antrag nach § 68 FGO - Keine Klageänderung gem. § 68 FGO nach einem die Hauptsache des Klageverfahrens materiell erledigenden Änderungsbescheid

Leitsatz

1. Ergeht während eines Klageverfahrens ein die Hauptsache dieses Verfahrens materiell erledigender Änderungsbescheid, der mit Einspruch angefochten wird, so kann das FG nicht deshalb, weil der Kläger auf Aufforderung des Berichterstatters Ausführungen zu Rechtsbehauptungen macht, die vom Kläger im Einspruchsverfahren vorgetragen werden, dieses Verhalten als Antrag nach § 68 FGO würdigen.

2. § 68 FGO ist nicht mehr anwendbar, wenn ein die Hauptsache des Klageverfahrens materiell erledigender Änderungsbescheid ergeht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 102
MAAAA-93488

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BFH, Urteil v. 31.10.1990 - II R 45/88

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