Zur Berücksichtigung von Aufwendungen für den Privatschulbesuch eines an Legasthenie erkrankten Kindes als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
Leitsatz
Aufwendungen eines Unterhaltspflichtigen für den Privatschulbesuch eines an Legasthenie erkrankten Kindes sind nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG berücksichtigungsfähig, wenn die Privatschule in ihren Bildungs- und Erziehungszielen mit öffentlichen (- staatlichen -) Schulen vergleichbar ist und durch den Privatschulbesuch lediglich die sozialen Folgen eines Hauptschulbesuches vermieden werden sollen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 962 KAAAA-93467
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